Es wird nochmals darauf hingewiesen, wie schon mit mehreren Mails und Briefen mitgeteilt, dass offizielle Mitteilungen, Urteile, Ordnungsgeldbescheide und jetzt die Rechnungen über die Nenngelder, nur noch über das elektronische Postfach zugesandt werden. Mit dem Sendeprotokoll beim Versender gilt das Schreiben als zugestellt. Vereine, die nicht regelmässig das Postfach überprüfen, werden viele wichtige Mitteilungen nicht mehr erhalten und eventuelle Nachteile hinnehmen müssen. V.S.