Das Verfahren zur Beantragung von DFBnet- Kennungen wurde grundlegend verändert. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist ab sofort eine schriftliche Bestätigung des Antragstellers notwendig.
Zur diesem Zweck wird ein einheitliches Formular vom SHFV verwendet. Diese befindet sich unter Senioren --> Formulare oder hier.
Die Beantragung einer Kennung sollte zukünftig nach folgendem Prozedere ablaufen:
Der EDV-Beauftragte des Vereins füllt das o.a. Formular für den Antragsteller aus.
Der Antragsteller unterschreibt dieses ausgefüllte Formular.
Der EDV-Beauftragte des Vereins sendet das Formular im Original postalisch an den EDV-Beauftragten des FK Schleswig.
Dieser leitet den Antrag an den SHFV weiter.
Die Kennung wird vom SHFV erstellt und an den EDV-Beauftragten des FK Schleswig übermittelt.
Dieser leitet die Kennung an den Antragsteller direkt weiter.
Wir bitten Sie zukünftig nach diesem Prozedere zu verfahren.
gez. Volker Schlehahn
- EDV-Beauftragter FK Schleswig-